
Recht
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft, wenn man im Alltag wegen Krankheit oder Alter Unterstützung braucht. Sie übernimmt einen Teil der Kosten, zum Beispiel für Hilfe zu Hause oder im Pflegeheim. Wie viel Unterstützung man bekommt, hängt davon ab, wie stark man eingeschränkt ist (das nennt man Pflegegrad). Für persönliche Beratung und Hilfe können Sie sich an den Pflegestützpunkt Neu-Ulm wenden – dort erhalten Sie kostenlose und individuelle Unterstützung.
Hilfe zur Pflege
Die „Hilfe zur Pflege“ ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die Pflege brauchen, aber die Kosten dafür nicht allein bezahlen können. Sie gehört zur Sozialhilfe und springt immer dann ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Geld nicht ausreichen.
Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Anziehen oder im Haushalt benötigen und die Pflege zu teuer wird, übernimmt das Sozialamt einen Teil der Kosten – entweder für die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim.
Bevor diese Hilfe gezahlt wird, prüft das Amt, wie viel Einkommen und Vermögen vorhanden ist, denn die Leistung gibt es nur, wenn man sie wirklich braucht. Auch ein anerkannter Pflegegrad ist in der Regel Voraussetzung.
Ziel der Hilfe zur Pflege ist es, dass jeder Mensch die notwendige Pflege erhält und weiterhin würdevoll leben kann – unabhängig davon, wie viel Geld er zur Verfügung hat.
Ansprechpartner und Kostenträger für Heimunterbringung, ambulante Pflege und Tagespflege
Bezirk Schwaben
Sozialverwaltung
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 31 01 0
Email: info@bezirk-schwaben.de
www.bezirk-schwaben.de
Beratung vor Ort
Seniorenberatungsstelle der Stadt Neu-Ulm
Claudia Sellmer
Telefon 07 31 / 70 50 – 27 58
Dr. Waltraud Schwendele
Telefon: 07 31 / 70 50 – 27 59
Karmen Batistic Nardin
Telefon: 07 31 / 70 50 – 27 67
Das Heiners, Heiner-Metzger-Platz 1
89231 Neu-Ulm
Email: c.sellmer@neu-ulm.de
Email: w.schwendele@neu-ulm.de
Email: k.batisticnardin@neu-ulm.de
Email: seniorenberatung@neu-ulm.de
Di bis Do 08.30 – 10.00 Uhr
Außensprechstunde:
Telefon: 07 31 / 9 77 17 17
Offenhauser Straße 17
89231 Neu-Ulm
Di 10.00 – 12.00 Uhr
Seniorenberatungsstelle der Caritas im Wohnpark Albertinum
Ansprechpartner für Bewohner der Stadtteile Vorfeld, Wiley und Ludwigsfeld
Robert Kugelmann
Heinz-Rühmann-Straße 7
89231 Neu-Ulm
Terlefon: 07 31 / 9 80 78 82
Email: robert.kugelmann@caritas-neu-ulm.de
Email: albertinum@caritas-neu-ulm.de
www.caritas-neu-ulm.de
Pflegestützpunkt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 40 – 52 05 5
Email: pflegestuetzpunkt@landkreis-nu.de
www.landkreis-nu.de/pflegestuetzpunkt
Sprechzeiten:
Mo – Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 17.00 Uhr
Unabhängige Pflegeberatung des Pflegeservice Bayern
- Berät unabhängig zu allen Fragen der Pflegeversicherung
- Hilft bei der Organisation der Pflege durch Vermittlung passender Hilfsangebote
- Bietet für pflegende Angehörige Entlastung durch Beratung oder Vermittlung zum persönlichen Pflegebegleiter
Servicezeiten:
Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 08 00 / 7 72 11 11 (gebührenfrei)
www.pflegeservice-bayern.de
Bundesweites Pflegenetzwerk
Das Bundesweite Pflegenetzwerk ist eine unabhängige Pflegeberatung, die keine Fördermittel erhält und keine institutionelle Anbindung aufweist. Die durch die angebotene Dienstleistung entstehenden Kosten werden transparent und vor Leistungserbringung mit dem Kunden besprochen. Das Bundesweite Pflegenetzwerk unterstützt vor allem bei ablehnenden Bescheiden durch die Pflegekassen (Neuantrag oder Höherstufung).
Das bundesweite Pflegetelefon ist gebührenfrei.
Sprechzeiten:
Mo – Fr 08.00 – 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Telefon: 08 00 / 6 11 61 11 (gebührenfrei)
www.pflegeservice-bayern.de
Verband Pflegehilfe GmbH
Inge-Reitz-Straße 5-7
55120 Mainz
Telefon: 06 13 1 / 49 32 04 1
www.pflegehilfe.org
gegen Trickdiebe und Trickbetrüger
Homepage der Polizei mit Informationen zum Schutz vor Trickbetrug
www.pfiffige-senioren.de
Renten
Rentenversicherung
Um eine Altersrente zu erhalten muss das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht sein und es muss eine bestimmte Zeit in die Rentenkasse eingezahlt haben (Mindestversicherungszeit). Die Rente wird nur auf Antrag gewährt.
Rentenberatung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm einen umfassenden kostenlosen Beratungsservice.
Er erstreckt sich auf alle Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere zu Anspruchsvoraussetzungen, Beginn und voraussichtlicher Höhe von Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Ferner werden Tipps und Orientierungshilfen zur zulagengeförderten, privaten Altersvorsorge gegeben.
Bitte vergessen Sie nicht, zum Beratungstermin Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Anmeldung zu den Rentensprechtagen im Bürgerbüro Neu-Ulm, Petrusplatz 15
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich:
Telefon: 08 00 / 10 00 48 02 1
Beratung per Telefon oder Video
Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1000 480 21 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung auch für ein telefonisches Beratungsgespräch oder eine Beratung per Video zur Verfügung.
Rentenbeantragung
Im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm können Anträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Dazu gehören insbesondere Rentenanträge, Kontenklärungen, Anträge zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die vorhandenen Versicherungsunterlagen sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Es wird empfohlen, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren und zu klären, welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich erforderlich sind.
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 /70 50 – 73 40
Email: buergerbuero@neu-ulm.de
Sozialverband VdK
Kreisverband Neu-Ulm/Illertissen
Gartenstraße 23
89231 Neu-Ulm
Telelefon: 07 31 / 84 87 8
Beratungsstelle für sozialrechtliche Fragen
Umzug als Rentner ins Ausland
Das Wichtigste im Überblick
- Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Ihre Rente wird auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen.
- Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente.
- Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen.
- Damit Ihre Rente pünktlich auf Ihrem neuen Konto eingeht, teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG rechtzeitig Ihren Umzug mit.
Informieren Sie frühzeitig
Teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG spätestens zwei Monate vor Ihrem Umzug mit, dass Sie in ein anderes Land ziehen wollen. So kann Ihre Bankverbindung umgestellt und Ihre Rente ohne Unterbrechung gezahlt werden. Denn auch wenn sich die Rentenhöhe nicht ändert, brauchen wir für die Technik etwas Zeit.
Die Adresse lautet:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin, DEUTSCHLAND
Telefon: 02 21 / 56 92 77 7
Fax: 02 21 / 56 92 77 8
Selbstverständlich können Sie alternativ auch Ihren Rentenversicherungsträger informieren.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Grundsätzlich ist es wichtig vor jedem Reiseantritt mit der Krankenkasse abzuklären, welchen Versicherungsschutz Sie haben, ob eine Auslandsreisekrankenversicherung (diese zahlt nur bis 6 Wochen Auslandsaufenthalt) oder eine private Auslandskrankenversicherung nötig ist.
Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihrer deutschen Krankenkasse bleibt bei Verlegung Ihres Wohnortes in einen europäischen Mitgliedsstaat bestehen. Sie müssen sich nicht zusätzlich krankenversichern, wenn Sie nur eine deutsche Rente beziehen und keinen neuen Leistungsanspruch (wegen einer Beschäftigung) haben.
Die Pflegeversicherung zahlt im EU-Ausland nur das Pflegegeld. Sie haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Übernahme der Kosten in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Aufenthaltsrecht
Wichtig ist es auch, sich vorab zu informieren, ob und wann Ihr Aufenthaltstitel erlischt.
Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde.
Landratsamt Neu-Ulm – Ausländerbehörde
Das Heiners, Heiner-Metzger-Platz 1
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 40 0
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Referat Migration und Auslandshilfe
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
Telefon: 08 21/ 31 56 – 24 1
Fax: 08 21 / 31 56 – 27 7
Email: migration@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de/migration
Menschen mit Behinderung
Die Stadt Neu-Ulm unterstützt die Mobilität von Menschen mit Behinderung durch spezielle Angebote, über die Sie sich hier informieren können. Zusätzlich finden Sie weitere Meldungen und Tipps zum Thema Leben mit Behinderung.
Behindertenbeistand
Behinderte und Versehrte haben zur Durchsetzung ihrer speziellen Rechte Anspruch auf behördliche Beratung, Betreuung und Prozessvertretung. Die Wohlfahrtsorganisationen bieten außerdem verschiedene Dienstleistungen zur Erleichterung einer selbstständigen Lebensführung an.
Behindertenbeauftragter der Stadt Neu-Ulm
Carolin Hörmann
Abteilungsleitung Jugend, Soziales und Senioren
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 – 27 00
Email: c.hoermann@neu-ulm.de
Schwerbehinderung – Antrag
Personen, die eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung haben, können beim Versorgungsamt einen Antrag stellen, um den Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen. Je nach Höhe des Grades der Behinderung unterscheiden sich die Leistungen. Als Schwerbehinderte gelten Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Damit besteht die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Verschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweisweisen auf die Art der Behinderung hin und ermöglichen dadurch einen entsprechenden Nachteilsausgleich. So z.B. steuerliche Erleichterungen, unentgeltliche Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, Mehrbedarf bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen oder Fahrdienste.
Folgende Anträge können gestellt werden:
- Feststellung: Grad der Behinderung (GdB)
- Zuerkennung von Merkzeichen und
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bietet Online-Anträge für behinderte Menschen sowie Informationen zum Thema Schwerbehinderten-Ausweis an.
www.zbfs.bayern.de
Papieranträge werden im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm ausgegeben:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 73 40
Email:buergerbuero@neu-ulm.de
www.buergerbuero.neu-ulm.de
Parkerleichterungen
Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
- einen internationalen blauen Parkausweis
- einen orangefarbenen Parkausweis
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60.
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70.
Wo erhält man die Parkausweise?
Die Parkausweise für schwerbehinderte Menschen sind bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Sie sind gebührenfrei.
Sie können auch dann ausgestellt werden, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro:
Bürgerbüro
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 – 73 40
Email: buergerbuero@neu-ulm.de
www.buergerbuero.neu-ulm.de
Erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt
Vorsorge
Gesundheit erhalten – Lebensqualität stärken
Auch im höheren Lebensalter gilt: Älterwerden ist nicht gleichbedeutend mit Krankheit, Einschränkung oder Pflegebedürftigkeit. Der individuelle Gesundheitszustand, die Lebensqualität und das persönliche Wohlbefinden werden maßgeblich durch eigene Ressourcen, soziale Einbindung sowie eine gute medizinische Versorgung beeinflusst.
Zwar steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit für chronische Erkrankungen, dennoch können viele Beschwerden durch einen gesundheitsbewussten Lebensstil vermieden oder positiv beeinflusst werden. Dazu zählen insbesondere regelmäßige körperliche Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, die Vermeidung von Übergewicht, der Verzicht auf das Rauchen sowie ein maßvoller Umgang mit Alkohol.
Ein wichtiger Baustein der Gesundheitsvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen. Je früher gesundheitliche Probleme festgestellt werden, desto besser sind in der Regel die Behandlungsmöglichkeiten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierfür verschiedene Vorsorgeleistungen, wie den regelmäßigen Gesundheits-Check-up beim Hausarzt zur Früherkennung unter anderem von Bluthochdruck und Diabetes sowie Angebote zur Krebsvorsorge für Frauen und Männer.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt individuell beraten.
Gelegenheiten für Bewegung in der Gemeinschaft sowie Möglichkeiten zur Pflege sozialer Kontakte finden Sie in dieser Broschüre unter der Rubrik „Aktiv im Alter“.
Kuren und Rehabilitation
Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum therapeutischer Maßnahmen, die – je nach Gesundheitszustand – zur Vorbeugung, zur Rehabilitation oder zur Linderung chronischer Erkrankungen eingesetzt werden.
Ob eine Kur medizinisch notwendig ist, beurteilt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Sie stellen die entsprechende Verordnung aus und empfehlen – wenn erforderlich – auch eine geeignete Einrichtung oder einen passenden Kurort mit abgestimmten Therapiekonzepten.
Abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung kann eine ambulante oder eine stationäre Kur in Betracht kommen. Beide Maßnahmen dauern in der Regel etwa drei Wochen inkl. Wochenenden.
Ist eine Kur medizinisch angezeigt, besteht im Rahmen des gegliederten Sozialversicherungssystems häufig die Möglichkeit, dass die Kosten ganz oder teilweise von einem Leistungsträger übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder – im Falle von Beamtinnen und Beamten – die Beihilfestelle.
Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit, eine Kur auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Die deutschen Heilbäder und Kurorte bieten ein vielfältiges Angebot und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme. Eine Übersicht entsprechender Angebote finden Sie unter: www.baederkalender.de
Ambulante Vorsorgeleistungen und Rehabilitation
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten – früher als „offene Badekur“ bezeichnet – bieten Ihnen die Möglichkeit, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun. In Abstimmung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt können Sie Kurort und Unterkunft weitgehend frei wählen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die ärztliche Behandlung sowie den überwiegenden Teil der verordneten Anwendungen (Kurmittel). Für weitere Ausgaben wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten oder die Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss gewährt werden. Dessen Höhe ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und kann bis zu 16 Euro pro Tag betragen. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die individuellen Leistungen zu informieren.
Eine besondere Form der ambulanten Vorsorgeleistung ist die sogenannte Kompaktkur. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der klassischen ambulanten Kur, allerdings in einer sehr viel intensiveren Variante Die Teilnehmenden haben ähnliche gesundheitliche Beschwerden, wodurch ein Austausch untereinander erleichtert und gegenseitige Unterstützung gefördert wird.
Darüber hinaus gibt es ambulante Rehabilitationsleistungen in stationären oder wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen. In diesen Fällen empfiehlt die Krankenkasse in der Regel eine vertraglich gebundene Einrichtung und übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung sowie die therapeutischen Anwendungen vollständig. Versicherte leisten jedoch eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung, die derzeit 10 Euro pro Tag beträgt.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation sowie Anschlussheilbehandlung
Wenn ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen, kann eine stationäre Behandlung erforderlich werden. Diese wird auf Antrag von der Krankenkasse oder dem zuständigen Sozialleistungsträger bewilligt und findet in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung statt.
Im Rahmen einer stationären Maßnahme werden in der Regel die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie sämtliche medizinischen und therapeutischen Leistungen übernommen. Die Dauer beträgt üblicherweise etwa drei Wochen. Abweichungen sind möglich, wenn für bestimmte Erkrankungen andere Behandlungszeiträume vorgesehen sind oder eine Verlängerung aus medizinischen Gründen notwendig wird.
Für Versicherte fällt eine gesetzlich geregelte Zuzahlung an, die derzeit 10 Euro pro Tag beträgt.
Eine besondere Form der Rehabilitation ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie schließt unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Operation an und dient der gezielten Weiterbehandlung sowie der Wiederherstellung der Gesundheit. In der Regel muss die Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen.
Die Beantragung erfolgt meist noch während des Klinikaufenthalts über den Sozialdienst oder die Sozialberatung der behandelnden Einrichtung, die Sie bei allen notwendigen Schritten unterstützt.
Ambulante geriatrische Rehabilitation
AGAPLESION BETHESDA ULM
Ein Beispiel für ein umfassendes Angebot im Bereich der geriatrischen Versorgung ist die AGAPLESION BETHESDA KLINIK ULM. Das dortige Therapiezentrum vereint stationäre und ambulante geriatrische Rehabilitation sowie Angebote der Physio- und Ergotherapie unter einem Dach.
In der stationären geriatrischen Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten rund um die Uhr betreut. Neben einer intensiven ärztlichen Versorgung und aktivierender Pflege steht ein vielseitiges Therapieangebot zur Verfügung, das sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.
Die ambulante geriatrische Rehabilitation richtet sich in der Regel an Menschen ab etwa 70 Jahren, die unter mehreren altersbedingten Erkrankungen und Einschränkungen leiden, jedoch keine vollstationäre Behandlung benötigen. Voraussetzung ist zudem, dass die Patientinnen und Patienten transportfähig sind und keine schweren kognitiven Beeinträchtigungen (z. B. bei Morbus Alzheimer) vorliegen.
Ziel der geriatrischen Rehabilitation ist es, die größtmögliche Selbstständigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern sowie die Rückkehr in das gewohnte soziale Umfeld zu unterstützen. Auch die Anpassung der häuslichen Umgebung an die individuelle Leistungsfähigkeit spielt eine wichtige Rolle.
Bei der ambulanten Rehabilitation kommen die Patientinnen und Patienten tagsüber in die Einrichtung und kehren anschließend wieder nach Hause zurück. In der Regel erfolgt der Transport organisiert von zu Hause aus. Die Entfernung zur Tagesklinik sollte dabei meist nicht mehr als etwa 50 Kilometer betragen. Vor Ort stehen unter anderem Verpflegungsangebote sowie Ruhemöglichkeiten zur Verfügung.
Die Behandlung findet üblicherweise an drei bis vier Tagen pro Woche statt und wird individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt. Die übrige Zeit verbringen die Patientinnen und Patienten in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und werden dort weiterhin hausärztlich betreut.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Hausärztin oder den Hausarzt, der den Kontakt zur entsprechenden Rehabilitationseinrichtung herstellt.
Typische Gründe für eine geriatrische Rehabilitation sind unter anderem verzögerte Erholungsverläufe nach Operationen oder schweren Erkrankungen, Folgeerkrankungen bei Diabetes, neurologische Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder funktionelle Einschränkungen nach einem Schlaganfall.
Agaplesion Bethesda Klinik Ulm gGmbH
Ambulante geriatrische Rehabilitation
Tagesrehabilitation
Zollernring 26
89073 Ulm
Telefon: 07 31 / 18 7 – 28 8
E-Mail: therapiezentrum.bgu@agaplesion.de
www.bethesda-ulm.de
Rechtliche Vorsorge
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer im Bedarfsfall Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Ebenso können Sie Personen benennen, die Sie ausdrücklich nicht als Betreuerin oder Betreuer wünschen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, persönliche Wünsche und Vorstellungen zur Ausgestaltung der Betreuung festzuhalten – beispielsweise zu Wohnform, Pflege, medizinischer Versorgung oder finanziellen Angelegenheiten. Für die Erstellung, Aufbewahrung oder Hinterlegung einer Betreuungsverfügung bestehen keine besonderen Formvorschriften. Dennoch empfiehlt es sich, das Dokument schriftlich zu verfassen und regelmäßig zu aktualisieren. Eine Beratung durch die Betreuungsstelle, einen Rechtsanwalt oder einen Notar kann hilfreich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf die Art und Weise der medizinischen Behandlung bei schwerster Erkrankung – für den Fall, dass Sie z. B. wegen dauerhafter Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschädigung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen selbst zu äußern oder durchzusetzen. Festgelegt werden unter anderem Art und Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen, von lebensverlängernden Maßnahmen oder die Transplantation fremder Organe. Auch eine Vertrauensperson, mit der das Pflegepersonal bei wichtigen Entscheidungen Rücksprache halten muss, kann darin benannt werden.
Vorsorgevollmacht
Jeder Erwachsene sollte, solange er dazu in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten in z. B. einer Vorsorgevollmacht regeln. Sie umfasst neben der ärztlichen Versorgung u.a. Bankgeschäfte und Behördenangelegenheiten. Der Verfasser bestimmt darin, wer notfalls stellvertretend für ihn entscheiden und handeln soll.
Betreuungsstelle
Wer seine persönlichen, wirtschaftlichen und/ oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann – z. B. aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder seelischen Behinderung – dem wird als rechtliche Vertretung ein Betreuer an die Seite gestellt. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht offiziell eingesetzt werden und wird auch durch diese Stelle in seiner Arbeit kontrolliert. Im Gegensatz zum alten Vormundschaftsrecht ist aber mit dieser Betreuung keine automatische Entmündigung mehr verbunden.
Betreuungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm
Die Betreuungsstelle berät Betroffene und Angehörige, berufliche und ehrenamtliche Betreuer und unterstützt das Betreuungsgericht. Sie informiert auch über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Dienstgebäude St. Michael
(gegenüber dem Landratsamt)
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 / 70 40 -0
www.landratsamt.neu-ulm.de
Beratung und Informationen
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstrasse 60
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 79 30
Email: poststelle@ag-nu.bayern.de
www.justiz.bayern.de
Bei den Seniorenberatungsstellen der Stadt Neu-Ulm
Claudia Sellmer
Telefon: 07 31 / 70 50 – 27 58
Email: c.sellmer@neu-ulm.de
Dr. Waltraud Schwendele
Telefon: 07 31 / 70 50 – 27 59
Email: w.schwendele@neu-ulm.de
Karmen Batistic Nardin
Telefon: 07 31 / 70 50 – 27 67
Email: k.batisticnardin@neu-ulm.de
Das Heiners, Heiner-Metzger-Platz 1-5
89231 Neu-Ulm
Seniorenberatungsstelle der Caritas
im Wohnpark Albertinum
Ansprechpartnerin für Bewohner der Stadtteile Vorfeld, Wiley und Ludwigsfeld
Robert Kugelmann
Heinz-Rühmann-Straße 7
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 9 80 78 82
Email: albertinum@caritas-neu-ulm.de
Vorsorge für den Todesfall
Folgende Vorkehrungen sollten rechtzeitig getroffen werden:
- Wichtige Dokumente zusammenstellen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggf. Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
- ggf. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
Familienangehörige oder eine Vertrauensperson sollten über die Aufbewahrung wichtiger Unterlagen informiert werden.
Es empfiehlt sich, den Namen und die Kontaktdaten einer Vertrauensperson gut auffindbar in der Wohnung zu hinterlegen (z. B. im Notfallordner, in einer Notfalldose oder an einem zentralen Ort).
Bestattungsvorsorge-Vertrag
In einem Bestattungsvorsorge-Vertrag werden individuelle Wünsche und Regelungen zur eigenen Bestattung mit einem Bestattungsunternehmen verbindlich festgehalten. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung der Trauerfeier, musikalische Begleitung, Blumenschmuck, Aufbahrung sowie weitere persönliche Wünsche.
Die Kosten für die vereinbarten Leistungen werden in der Regel im Voraus bezahlt und sicher auf einem Treuhandkonto verwahrt.
Zusätzlich kann die spätere Grabpflege in einem gesonderten Vertrag mit einer Friedhofsgärtnerei geregelt werden (Dauergrabpflege).
Es ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, konkrete Bestattungswünsche ausschließlich im Testament festzulegen, da dieses in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet wird.
Testament
Im Testament legt eine Person ihren letzten Willen zur Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod fest.
Damit ein Testament rechtswirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Formvorschriften eingehalten werden. Werden diese nicht beachtet, kann das Testament ganz oder teilweise unwirksam sein.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht Ihres Wohnortes) oder bei einem Notar.
Öffentliches Testament
Ein öffentliches Testament wird von einer Notarin oder einem Notar beurkundet.
Der Erblasser kann seinen letzten Willen dabei entweder mündlich gegenüber der Notarin oder dem Notar erklären oder ein Schriftstück übergeben, das seinen letzten Willen enthält.
Über die Erklärung wird eine notarielle Niederschrift erstellt. Anschließend wird das Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben.
Alternativ kann ein Testament auch in anderer Form errichtet werden, etwa als eigenhändiges Testament.
Eigenhändiges Testament
Ein eigenhändiges Testament wird vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben. Es muss den vollständigen Namen enthalten sowie das Datum und den Ort der Erstellung, um eindeutig zuzuordnen zu sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Das Testament sollte klar und eindeutig formuliert sein, damit der Wille des Erblassers später zweifelsfrei nachvollzogen werden kann. Es kann zu Hause aufbewahrt oder beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden.
Außerordentliches Testament – Nottestament
Ein außerordentliches Testament (Nottestament) kann in besonderen Ausnahmesituationen errichtet werden, wenn eine reguläre Testamentserrichtung nicht möglich ist, zum Beispiel bei akuter Lebensgefahr.
Es kann vor drei Zeugen oder in bestimmten Fällen vor einer zuständigen Amtsperson erklärt werden. Das Nottestament ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gültig und in der Regel zeitlich befristet wirksam. Sobald die Gefahrensituation entfällt, verliert es häufig seine Gültigkeit, wenn kein reguläres Testament errichtet wird.
Zentrales Testamentsregister
Im Zentralen Testamentsregister werden Angaben zu Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden registriert, die von Notarinnen und Notaren oder in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben wurden.
Das Register wird von der Bundesnotarkammer geführt. Es stellt sicher, dass im Todesfall bekannt ist, ob und wo ein Testament vorhanden ist. Das zuständige Nachlassgericht wird automatisch informiert, sobald ein Sterbefall gemeldet wird, und kann die Hinterlegung des Testaments feststellen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.testamentsregister.de.
Bestattungsdienst Neu-Ulm
Friedhofsverwaltung Neu-Ulm
Zypressenweg 1
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 – 42 50
E-Mail: friedhofsamt@neu-ulm.de
Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung:
Sprechzeiten:
Mo – Do 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Fr 8.00 – 13.00 Uhr
Beerdigungshilfe (Bestattungshilfe) durch Sozialfonds oder Stiftungen
Einige Moscheen bieten die Möglichkeit durch Beitragszahlung an eine Stiftung, einen Sozialfonds oder durch eine Mitgliedschaft eine Beerdigungshilfe zu erhalten.
Beispielhaft ist hier DITIB erwähnt, die dies deutschlandweit anbieten. Durch Zahlung eines jährlichen Beitrages, wird im Todesfall die Überführung organisiert und die Kosten dafür und die einer Begleitperson übernommen.
DITIB – Türkisch-Islamische Union
der Anstalt für Religion e.V.
Subbelrather Straße 17
50823 Köln
Telefon: 02 21 / 86 99 77 77
Bestattungsinstitut
Telefon: 02 21 / 86 99 79 1
Email: cenazefonu@zsu.de
www.zsu-ev.de