
Wohnen im Alter
Selbständig Wohnen im Alter
Selbständig Wohnen im Alter bedeutet, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben und den Alltag eigenständig zu gestalten. Dabei helfen oft kleine Anpassungen wie Haltegriffe im Bad, gutes Licht oder barrierefreie Wege in der Wohnung. Unterstützung kann bei Bedarf durch ambulante Dienste, Haushaltshilfen oder technische Hilfsmittel wie einen Hausnotruf erfolgen.
Eine gute Anlaufstelle für Fragen und Beratung ist die Seniorenberatung, die über passende Hilfen und Angebote informiert.
Wenn das Wohnen allein schwieriger wird, gibt es auch alternative Wohnformen: Dazu zählen zum Beispiel betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften für ältere Menschen oder Mehrgenerationenhäuser. Diese bieten mehr Unterstützung und gleichzeitig die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben und soziale Kontakte zu pflegen.
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung helfen dabei, die eigene Wohnung sicherer und bequemer zu machen, damit man möglichst lange selbständig dort leben kann. Oft reichen schon kleine Veränderungen, zum Beispiel das Entfernen von Stolperfallen, rutschfeste Matten im Bad oder besseres Licht in allen Räumen.
Auch größere Anpassungen können sinnvoll sein, etwa eine ebenerdige Dusche, Haltegriffe im Bad oder ein Treppenlift. Solche Veränderungen erleichtern den Alltag und geben mehr Sicherheit.
Für viele dieser Maßnahmen gibt es finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Diese zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie auch beim Pflegestützpunkt sowie bei der Seniorenberatung, die Ihnen bei der Planung und Antragstellung helfen.
Wohnraumbroschüre „Ein Leben lang zu Hause wohnen“
Die Broschüre nimmt Sie mit auf einen Rundgang durch ihre Räume und stellt Ihnen Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen vor, um das selbstständige Leben in der Wohnung oder im Eigenheim zu erleichtern. Eine Checkliste anhand derer Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt werden können und wie Umbaumaßnahmen finanziert bzw. gefördert werden können, runden die Broschüre ab.
Die Wohnraumbroschüre „Ein Leben lang zu Hause wohnen“ ist bei der Seniorenberatung der Stadt Neu-Ulm (siehe S. 7) erhältlich oder unter:
www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnraumanpassung-in-neu-ulm
Wohnraumberatung
Viele Menschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich eine Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen.
Seniorenwohnungen in Neu-Ulm
In Neu-Ulm gibt es mehrere Seniorenwohnanlagen. Die Senioren wohnen selbständig in ihrer eigenen Wohnung. Zuschnitt, Ausstattung und Standort der barrierefreien Wohnungen orientieren sich speziell an den Bedürfnissen älterer Menschen.
Wohnen mit Service bedeutet, so lange wie möglich in einer eigenen Wohnung zu leben und seine Selbstständigkeit zu erhalten. Die Wohnungen sind mit einem Hausnotruf ausgestattet.
24-Stunden Betreuung bzw. 24-Stunden-Pflege
Immer häufiger entscheiden sich Familien dazu, ihre zu pflegenden Angehörigen von einer Betreuungskraft aus Osteuropa oder anderen europäischen Ländern umfassend betreuen und pflegen zu lassen. Die Beschäftigung von osteuropäischen Kräften ist für die meisten Familien eher finanzierbar als deutsches Personal. Diese Betreuungskräfte leben dann im Haushalt der älteren Menschen und sind oftmals keine examinierten Pflegekräfte. Das bedeutet, dass sie zwar Tätigkeiten der Grundpflege (bspw. Körperpflege, An- und Ausziehen) verrichten können, aber keine medizinische Behandlungspflege durchführen dürfen (wie bspw. Spritzen geben, Wundversorgung). Die medizinische Behandlungspflege, die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden muss, wird vom Arzt verordnet und wird von der Krankenkasse gezahlt.
Unter einer 24-Stunden Betreuung versteht man also eine Unterstützung im Haushalt und in der Körperhygiene, die Betreuung des Betroffenen tagsüber, sowie bspw. die Begleitung zum Arzt und anderen Unternehmungen.
Während hier die Betreuung im Vordergrund steht, liegt der Fokus bei der 24-Stunden-Pflege auf pflegerischen Leistungen im Rahmen einer Intensivpflege rund um die Uhr durch professionelle Hilfskräfte.
Wichtig ist zu beachten, dass auch 24-Stunden-Betreuungskräfte dem deutschen Arbeitszeitengesetz unterliegen. Dies bedeutet, dass für sie auch eine wöchentliche maximale Arbeitszeit von 60 Stunden gilt.
Es gibt drei Möglichkeiten, eine Betreuungsperson zu beschäftigen:
- Entsendemodell: Sie treten lediglich als Auftraggeber auf und engagieren über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für ihren Angehörigen. Die Betreuungskraft ist bei einem weiteren Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt und dort sozialversichert. Dies wird durch die A1-Bescheinigung bestätigt. Die komplette Abwicklung läuft über die deutsche Agentur. Als Auftraggeber zahlt man einen monatlichen Betrag an die Agentur. Zu beachten ist, dass Sie als Auftraggeber gegenüber der Betreuungskraft kein Weisungsrecht haben. Dieses liegt beim Arbeitgeber im Heimatland, der über Arbeitszeiten, Urlaube und Arbeitsausführung bestimmt. Trotzdem muss das deutsche Arbeitsgesetz eingehalten werden.
- Vermittlung von Pflegekräften durch die Arbeitsagentur (ZAV Zentrale Auslands- und Fachvermittlung): Dieses Modell stellt sicher, dass die Betreuungskraft dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Der Angehörige oder der Pflegebedürftige fungieren als Arbeitgeber und stellen eine Betreuungskraft an mit allen Rechten und Pflichten. Der Vorteil einer direkten Anstellung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen der tariflichen und gesetzlichen Möglichkeiten mit der Hilfskraft aushandeln kann, was wann zu tun ist. Der Arbeitgeber muss beachten, dass er den allgemeinen Mindestlohn zu zahlen hat und mit einer monatlichen finanziellen Belastung von etwa 2.000,– € zu rechnen ist.
- Beauftragung einer selbständigen Betreuungsperson: Sie beauftragen direkt eine selbständige Betreuungsperson aus Osteuropa. Hier besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit, was ggf. eine Nachzahlung von Beiträgen und Steuern zur Folge hat.
Die 24-Stunden-Betreuung hat trotz vieler Vorteile auch ihre Grauzonen. Es gilt deshalb, immer vorsichtig zu sein und Verträge genau zu hinterfragen. Die Seniorenberatungsstellen geben hier gerne Hilfestellung.