Finanzielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch XII

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) unterstützt Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Die Leistungen entsprechen in ihrer Höhe weitgehend denen der Hilfe zum Lebensunterhalt und können auch einmalige Bedarfe umfassen. Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die die maßgebliche Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben – diese liegt je nach Geburtsjahr schrittweise bei bis zu 67 Jahren – sowie Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ein wesentlicher Unterschied zur Sozialhilfe besteht darin, dass auf das Einkommen der Kinder in der Regel nicht zurückgegriffen wird, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 € liegt. Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt und in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zögern Sie nicht, Grundsicherung zu beantragen, wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen.

Zuständige Stelle
Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich Soziales und Senioren
Außenstelle Albrecht-Berblinger-Straße 6
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 40 – 0
Email: poststelle@landratsamt-nu.de
www.landkreis-nu.de

Wohngeld

Der Staat gewährt mit dem Wohngeld einen finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum gezahlt.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich nur, wenn keine anderen vorrangigen Sozialleistungen bezogen werden, wie beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), da diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen.

Wohngeld muss beantragt werden und wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Antragsformulare sind online sowie bei der zuständigen Wohngeldstelle erhältlich.

Zuständige Stelle
Landratsamt Neu-Ulm
Wohngeldstelle
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 40 – 0
Email: poststelle@landratsamt-nu.de
www.landkreis-nu.de

Schuldnerberatungsstelle des Landratsamts Neu-Ulm
Immer mehr Menschen – auch ältere Personen – geraten aufgrund steigender Lebenshaltungskosten oder geringer Einkommen in finanzielle Schwierigkeiten. Wenn Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können oder eine Überschuldung droht, bietet die Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Neu-Ulm Unterstützung an.

Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und setzt die aktive Mitarbeit der Ratsuchenden voraus. Bei Bedarf ist auch eine längerfristige Begleitung möglich, insbesondere wenn die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen schwerfällt.

Zu den konkreten Unterstützungsangeboten gehören unter anderem:

  • Finanzielle und rechtliche Beratung, beispielsweise durch Prüfung von Forderungen sowie Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
  • Unterstützung bei der Haushaltsplanung, etwa durch Erstellung eines Haushaltsbudgets und Aufzeigen von Einsparmöglichkeiten
  • Hilfe beim Schuldenabbau, zum Beispiel durch die Erarbeitung individueller Rückzahlungspläne

Kontakt:
Landratsamt Neu-Ulm
Schuldnerberatungsstelle
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Ansprechpartnerinnen:
Theresa Prinz
Telefon: 07 31 / 70 40 – 52 54 0
Email: theresa.prinz@lra.neu-ulm.de

Jasmin Weber
Telefon: 07 31 / 70 40 – 52 53 0
Email: jasmin.weber@lra.neu-ulm.de

Rechtsberatung / Prozesskostenhilfe

Menschen mit geringem Einkommen können Beratungshilfescheine zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts beantragen bzw. erteilt bekommen.

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 79 30
Email: poststelle@ag-nu.bayern.de
www.justiz.bayern.de

Geförderter Wohnraum

Wohnraum ist auch in Neu-Ulm knapp. Sind Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung ist es empfehlenswert, dass Sie einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Neu-Ulm beantragen. Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zur Vormerkung bzw. zum Bezug einer geförderten Wohnung. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Die BGNU und die NUWOG vermieten in Neu-Ulm geförderten Wohnraum.

Stadt Neu-Ulm
Anton Fäßler
Augsburgerstraße 15
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 12 13
Email: wohnberechtigungsschein@neu-ulm.de
Rathaus Neu-Ulm, 3. Stock, Zimmer 312b

BGNU Baugenossenschaft Neu-Ulm e. G.
Luitpoldstraße 1
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 98 58 70
Email: info@bgnu.de
www.bgnu.de

NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH
Schützenstraße 32
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 98 41 0
Email: info@nuwog.de
www.nuwog.de

Deutschlandticket vs Ticket 65plus

Das Deutschlandticket kostet 63 € im Monat und gilt im gesamten Nahverkehr in Deutschland. Es ist für alle verfügbar und eignet sich besonders, wenn Sie auch außerhalb Ihrer Region unterwegs sind.

Das Ticket 65plus im DING-Verbund kostet 62,50 € im Monat, mit einer Partnerkarte für 43,75 €. Es gilt jedoch nur in Ulm, Neu-Ulm und der Umgebung und ist für Personen ab 65 Jahren (bzw. ab 60 mit Rentennachweis) gedacht. Ein Vorteil ist der Partner-Rabatt.

Beide Tickets sind Abonnements. Das Deutschlandticket ist einfach per App, online oder vor Ort erhältlich, das Ticket 65plus online, vor Ort oder per Formular.

☞ Kurz gesagt:

Deutschlandticket für mehr Freiheit in ganz Deutschland, Ticket 65plus für günstige Fahrten in der Region.
Online-Bestellung: www.ding.eu

Krankenfahrten

Krankenfahrten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Fahrt zuvor ärztlich verordnet wurde. Eine Kostenübernahme kommt beispielsweise infrage bei:

  • Fahrten zu Behandlungen in einem Krankenhaus, etwa bei ambulanten Operationen oder vor- und nachstationären Therapien, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.
  • Fahrten zu notwendigen Behandlungen mit vielen Terminen, wie z. B. bei einer Chemotherapie oder Dialyse, können Krankenfahrten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung medizinisch notwendig ist, um Schaden an Leib und Leben zu vermeiden. In der Regel ist hierfür eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.
  • Fahrten für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Kostenübernahme. Gleiches gilt für Versicherte mit einem Pflegegrad von 3, 4 oder 5. In diesen Fällen ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse häufig erforderlich, kann aber je nach Kasse auch entfallen.

Bei der Kostenerstattung ist zu beachten, dass die Versicherten die Krankenfahrt zunächst selbst bezahlen müssen. Anschließend kann die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dabei ist ein Eigenanteil zu leisten, der zehn Prozent der Fahrtkosten beträgt. Dieser liegt mindestens bei fünf Euro und höchstens bei zehn Euro pro Fahrt. Normale Fahrten zu Arztbesuchen werden in der Regel nicht erstattet.

Rundfunkbeitrag: Befreiung oder Ermäßigung

Für Radio und Fernsehen wird in Deutschland ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung oder eine Ermäßigung möglich. Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie zum Beispiel:

  • Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen
  • BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen
  • blind oder taubblind sind oder Blindenhilfe erhalten

Eine Ermäßigung (ein Drittel des Beitrags) ist möglich für Menschen mit schwerer Behinderung, zum Beispiel:

  • blinde oder stark sehbehinderte Menschen (min. GdB 60 allein wegen Sehbehinderung)
  • gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
  • Menschen mit einer schweren Behinderung, die nicht in der Lage sind, regelmäßig an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen

Wichtig: Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung muss schriftlich gestellt und nachgewiesen werden (z. B. durch Bescheide oder den Schwerbehindertenausweis).Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de

Die Unterlagen zur Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren können im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm bestätigt und automatisch an die GEZ geleitet werden.

Bürgerbüro Stadt Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel: 07 31 / 70 50 – 73 40
Email: buergerbuero@neu-ulm.de

Tafel

Die Tafelläden in Neu-Ulm und Ulm geben Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs zu günstigen Preisen an Menschen mit wenig Einkommen ab. Für die Nutzung ist eine Kundenkarte der Stadt Neu-Ulm erforderlich. Eine Kundenkarte können zum Beispiel erhalten:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung
  • Personen mit Wohngeldbezug
  • sowie Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt

Der Antrag kann im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm, Petrusplatz 15 gestellt werden.

Bitte bringen Sie den aktuelle Leistungs- oder Einkommensnachweis und ein Passbild mit.

Die Kundenkarte ist ein Jahr gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.

Tafelladen Neu-Ulm (Lebensmittel)
Reuttier Straße 17
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 72 56 15 0
Email: tafel@brk-nu.de
www.brk-nu.de
Öffnungszeiten:
Di und Do 13:00 – 16:00 Uhr
Sa 09:00 – 11.30 Uhr

Fairkauf Gebrauchtwaren Neu-Ulm
Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V.
Der Fairkauf bietet preiswerte Gebrauchtwaren für Jeden. Es wird gute gebrauchte Ware angeboten wie z.B. alle Arten von Bekleidung, Geschirr, Bücher, Hausrat, Bettwäsche, Kinderkleidung, Spielsachen, Vorhänge und Schuhe.
Augsburger Straße 26
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten:
Mo und Do 14.00 – 18.00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Martina Matthes
Telefon: 08 9 / 97 09 5 – 70
Email: martina.matthes@caritas-neu-ulm.de
www.caritas-neu-ulm.de

LichtBlick Seniorenhilfe e.V.
Unterstützung für Rentner in finanzieller Not
Schweigerstraße 15
81541 München
Telefon: 08 9 / 67 97 10 10
Email: info@seniorenhilfe-lichtblick.de
www.seniorenhilfe-lichtblick.de

Second-Hand Neu-Ulm
Neue Arbeit gGmbH
Memminger Straße 52
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 09:30 – 18:00 Uhr
Sa 10:00 – 18:00 Uhr
Telefon: 07 31 / 79 03 39 – 41
Email: info@neue-arbeit-ulm.de
www.neue-arbeit-ulm.de

Lebensmittelpakete mit Herz
Für finanziell bedürftige Personen ab 65 Jahren, die mobil eingeschränkt sind. Sie können ein monatliches Lebensmittelpaket kostenlos von Maltesern nach Hause gebracht bekommen.
Malteser Hilfsdienst e.V.
Kontakt: Pia Eble
Donaustraße 33
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 72 56 56 19
Email: pia.eble@malteser.org
www.malteser-neu-ulm.de

Vespertüten
Für finanziell bedürftige Menschen ab 60 Jahren, die eine wöchentliche Vespertüte in der Dienststelle abholen können, solange Vorrat reicht. Bitte gültige grüne Tafelladenkarte und Ausweis mitbringen. Termine finden Sie auf der Internetseite und als Aushang vor unserer Dienststelle.
Malteser Hilfsdienst e.V.
Kontakt: Pia Eble
Donaustraße 42
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 72 56 56 19
Email: pia.eble@malteser.org
www.malteser-neu-ulm.de