
Wohnen im Alter
Selbständig Wohnen im Alter
Wie und wo und mit wem im Alter wohnen? Das ist eine Frage, mit der sich immer mehr Senioren schon frühzeitig auseinandersetzen, um bewusst eine Entscheidung treffen zu können. Die meisten älteren Menschen wollen solange wie es geht zu Hause wohnen. Ratsam ist es dann frühzeitig den Wohnraum seniorengerecht umbauen zu lassen, um insbesondere Unfälle zu vermeiden. Wird das Haus zu groß, ist die Wohnung nur übers Treppenhaus zugänglich oder lässt sich die Wohnung nichtbarrierefrei umbauen, ergibt sich die Option eine seniorengerechte Wohnung zu mieten oder zu kaufen. Im Wohnungsbau wird der immer höhere Bedarf an barrierearmen bzw. barrierefreien Wohnraum berücksichtigt. Nur muss man eine längere Zeit für das Suchen einer solchen Wohnung einkalkulieren, weil der Wohnungsmarkt im Allgemeinen sehr angespannt ist.
Es gibt aber auch andere Wohnformen für Senioren, die sich in Deutschland immer mehr etablieren. Dazu zählen die Mehrgenerationen-wohnhäuser und die Senioren-Wohngemeinschaften (Senioren-WG).
Wenn das ein oder andere im Alltag doch nicht mehr so leicht von der Hand geht, wird die selbständige Versorgung zu Hause schwierig. Entscheidet man sich trotzdem weiterhin in den eigenen 4 Wänden zu bleiben und ist keine Hilfe von Angehörigen möglich, wird es nötig sich von außen Unterstützung zu holen durch Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, usw. Diese Dienstleistungen sind mit Kosten verbunden.
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Häufig führen körperliche Einschränkungen im Alter zu Problemen bei der selbständigen Versorgung zu Hause. So erschweren z. B. Türschwellen oder Stufen das Gehen. Damit Sie sich so lange wie möglich selbständig in Ihrer Wohnung bewegen können, besteht die Möglichkeit, die Wohnung zu verändern. Oft reichen schon kleine Veränderungen, wie das Beseitigen von Stolperfallen. Dies nennt man Wohnraumanpassung. Dabei handelt es sich um technische und bauliche Veränderungen. Der Umbau wird bei Vorliegen einer Pflegestufe von der Pflegekasse mitfinanziert, zurzeit bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 €.
Wohnraumbroschüre „Ein Leben lang zu Hause wohnen“
Die Broschüre nimmt Sie mit auf einen Rundgang durch ihre Räume und stellt Ihnen Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen vor, um das selbstständige Leben in der Wohnung oder im Eigenheim zu erleichtern. Eine Checkliste anhand derer Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt werden können und wie Umbaumaßnahmen finanziert bzw. gefördert werden können, runden die Broschüre ab.
Die Wohnraumbroschüre „Ein Leben lang zu Hause wohnen“ ist bei der Seniorenberatung der Stadt Neu-Ulm (siehe S. 7) erhältlich oder unter:
www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnraumanpassung-in-neu-ulm-auf-lage-1-.html
Seniorenwohnungen in Neu-Ulm
In Neu-Ulm gibt es mehrere Seniorenwohnanlagen. Die Senioren wohnen selbständig in ihrer eigenen Wohnung. Zuschnitt, Ausstattung und Standort der barrierefreien Wohnungen orientieren sich speziell an den Bedürfnissen älterer Menschen.
Wohnen mit Service bedeutet, so lange wie möglich in einer eigenen Wohnung zu leben und seine Selbstständigkeit zu erhalten. Die Wohnungen sind mit einem Hausnotruf ausgestattet.
24-Stunden Betreuung bzw. 24-Stunden-Pflege
Immer häufiger entscheiden sich Familien dazu, ihre zu pflegenden Angehörigen von einer Betreuungskraft aus Osteuropa oder anderen europäischen Ländern umfassend betreuen und pflegen zu lassen. Die Beschäftigung von osteuropäischen Kräften ist für die meisten Familien eher finanzierbar als deutsches Personal. Diese Betreuungskräfte leben dann im Haushalt der älteren Menschen und sind oftmals keine examinierten Pflegekräfte. Das bedeutet, dass sie zwar Tätigkeiten der Grundpflege (bspw. Körperpflege, An- und Ausziehen) verrichten können, aber keine medizinische Behandlungspflege durchführen dürfen (wie bspw. Spritzen geben, Wundversorgung). Die medizinische Behandlungspflege, die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden muss, wird vom Arzt verordnet und wird von der Krankenkasse gezahlt.
Unter einer 24-Stunden Betreuung versteht man also eine Unterstützung im Haushalt und in der Körperhygiene, die Betreuung des Betroffenen tagsüber, sowie bspw. die Begleitung zum Arzt und anderen Unternehmungen.
Während hier die Betreuung im Vordergrund steht, liegt der Fokus bei der 24-Stunden-Pflege auf pflegerischen Leistungen im Rahmen einer Intensivpflege rund um die Uhr durch professionelle Hilfskräfte.
Wichtig ist zu beachten, dass auch 24-Stunden-Betreuungskräfte dem deutschen Arbeitszeitengesetz unterliegen. Dies bedeutet, dass für sie auch eine wöchentliche maximale Arbeitszeit von 60 Stunden gilt.
Es gibt drei Möglichkeiten, eine Betreuungsperson zu beschäftigen:
- Entsendemodell: Sie treten lediglich als Auftraggeber auf und engagieren über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für ihren Angehörigen. Die Betreuungskraft ist bei einem weiteren Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt und dort sozialversichert. Dies wird durch die A1-Bescheinigung bestätigt. Die komplette Abwicklung läuft über die deutsche Agentur. Als Auftraggeber zahlt man einen monatlichen Betrag an die Agentur. Zu beachten ist, dass Sie als Auftraggeber gegenüber der Betreuungskraft kein Weisungsrecht haben. Dieses liegt beim Arbeitgeber im Heimatland, der über Arbeitszeiten, Urlaube und Arbeitsausführung bestimmt. Trotzdem muss das deutsche Arbeitsgesetz eingehalten werden.
- Vermittlung von Pflegekräften durch die Arbeitsagentur (ZAV Zentrale Auslands- und Fachvermittlung): Dieses Modell stellt sicher, dass die Betreuungskraft dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Der Angehörige oder der Pflegebedürftige fungieren als Arbeitgeber und stellen eine Betreuungskraft an mit allen Rechten und Pflichten. Der Vorteil einer direkten Anstellung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen der tariflichen und gesetzlichen Möglichkeiten mit der Hilfskraft aushandeln kann, was wann zu tun ist. Der Arbeitgeber muss beachten, dass er den allgemeinen Mindestlohn zu zahlen hat und mit einer monatlichen finanziellen Belastung von etwa 2.000,– € zu rechnen ist.
- Beauftragung einer selbständigen Betreuungsperson: Sie beauftragen direkt eine selbständige Betreuungsperson aus Osteuropa. Hier besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit, was ggf. eine Nachzahlung von Beiträgen und Steuern zur Folge hat.
Die 24-Stunden-Betreuung hat trotz vieler Vorteile auch ihre Grauzonen. Es gilt deshalb, immer vorsichtig zu sein und Verträge genau zu hinterfragen. Die Seniorenberatungsstellen geben hier gerne Hilfestellung.