Pflege und Betreuung in Einrichtungen

Wer sein Leben auch im Alter nach seinen Vorstellungen und Wünschen gestalten möchte, der sollte sich frühzeitig die Frage nach der eigenen Wohnsituation stellen. Dafür gibt es mittlerweile vielfältige Möglichkeiten. Welche für Sie die richtige ist, hängt vor allem vom Gesundheitszustand und vom Grad der Selbstständigkeit ab. Die Kosten der stationären Einrichtungen sind unterschiedlich. Jede Einrichtung hat ihren eigenen verhandelten Pflegesatz. Bei Interesse fragen Sie bitte in den Einrichtungen nach den Kosten!

Seniorenwohnheim / Altenheim

In manchen Seniorenwohnheimen werden abgeschlossene Wohnungen an Seniorinnen und Senioren vermietet, die noch relativ selbstständig, also nicht pflegebedürftig sind. Hier ist man allerdings integriert in eine Gemeinschaft. Gemeinschaftsräume und -einrichtungen bieten die Möglichkeit, Mahlzeiten gemeinsam einzunehmen oder Freizeitangebote wahrzunehmen. In manchen Einrichtungen stehen zusätzlich Pflegeabteilungen zur Verfügung, in denen die Bewohner und Bewohnerinnen vorübergehend oder auch dauernd gepflegt werden können. In anderen Einrichtungen ist im Fall eines höheren Pflegebedarfs ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich.

Stationäre Senioren- und Pflegeeinrichtungen

In Pflegeeinrichtungen werden Menschen betreut, die wegen Krankheit oder Alter pflegebedürftig und damit ständig auf Hilfe angewiesen sind. Neben Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und individueller Pflege spielt hier auch die ärztliche Versorgung eine wichtige Rolle. Pflege und Betreuung sind hier darauf ausgerichtet, die Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner durch „aktivierende Pflege“ zu erhalten und zu stärken.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Von Kurzzeitpflege wird gesprochen, wenn ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Betreuung durch pflegende Angehörige wegen Urlaub, Krankheit oder etwa beim Umbau der Wohnung für kurze Zeit nicht möglich ist, anstatt wie bisher in der eigenen Häuslichkeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt wird. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wird dieser Anspruch auf maximal acht Wochen ausgeweitet. Von Verhinderungspflege spricht man, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend an der Versorgung des Pflegebedürftigen gehindert wird. Die Verhinderungspflege ist maximal für 6 Wochen möglich. Sie kann mit einer Kurzzeitpflege kombiniert werden, wobei Ansprüche auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen maximal 8 Wochen betragen. Die Verhinderungspflege kann sowohl zu Hause als auch stationär im Pflegeheim stattfinden. Beim Aufnahmegespräch informieren Sie die aufgeführten Pflegeheime über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse der Kassen.

Vollstationäre Pflege

Eine vollstationäre Pflege kommt in Betracht, wenn eine häusliche Pflege nicht (mehr) möglich oder sinnvoll ist. Dauerhaft pflegebedürftige Menschen erhalten in Senioren- und Pflegeeinrichtungen neben Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung auch eine qualifizierte Betreuung.

Beschützende Pflege / Gerontopsychiatrie

In einigen Pflegeeinrichtungen gibt es speziell eingerichtete Wohnbereiche und eine intensive Pflege für psychisch veränderte ältere Menschen. Verwirrte Menschen, Menschen mit Weg- bzw. Hinlauftendenz oder selbstgefährdender Desorientierung bedürfen eines besonderen Schutzes und einer Betreuung in einem „sicheren“ Wohnbereich.
Wohn- und Lebensgemeinschaften bieten Kontakte und Aktivierung und steuern damit einer Isolation und einem emotionalen Rückzug in sich selbst entgegen.
Für die Unterbringung in einem beschützenden Pflegebereich ist ein Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht erforderlich.

Senioren- und Pflegeheime

Die Kosten der einzelnen Einrichtungen differieren. Jede Einrichtung hat ihren eigenen verhandelten Pflegesatz. Bitte fragen Sie in den Einrichtungen nach den Kosten!

Neu-Ulm Innenstadt

AWO-Pflegeheim Alfred-Schneider-Haus
Pflegeplätze, Kurzzeitpflege
Eckstraße 1
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 98 50 0
Email: seniorenheim.neu-ulm@awo-schwaben.de
www.awo-schwaben.de

Caritas-Seniorenzentrum St. Damian
Pflegeplätze, Kurzzeitpflege, Tagespflege
Heinz-Rühmann-Str. 14
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 97 43 80
Email: info@damian.cab-a.de
www.cab-a.de

Seniorenstift St. Michael
Pflegeplätze, Kurzzeitpflege
Offenhauser Straße 21
89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 51 97 0
Email: verwaltung-stmichael@pflegegruppe.info
www. seniorenstift-st-michael.de

Burlafingen

Pflege für Menschen GmbH
Langzeit-, Kurz- und Verhinderungspflege, Plätze für Rüstige
Klosterweg 5/2
89233 Neu-Ulm / Burlafingen
Telefon: 07 31 / 17 68 20
Email: info@pflege-fuer-menschen.de
www.pflege-fuer-menschen.de

Ludwigsfeld

SeniorenWohnen Ludwigsfeld –
Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes GmbH

Stationäre Pflege, Beschützender Bereich, Kurzzeitpflege
Hasenweg 8
89231 Neu-Ulm / Ludwigsfeld
Telefon: 07 31 / 98 57 50
Email: info.num@ssg.brk.de
www.seniorenwohnen.brk.de

Elchingen / Thalfingen

Seniorenzentrum Elchingen –
Pflegeheim „Haus Tobit“

Donaustraße 13
89275 Elchingen
Telefon: 07 31 / 92 77 7 – 0
Email: seniorenzentrum@haustobit.de
www.haustobit.de

Pfuhl

Seniorenresidenz „Drei Taubenschläge”
Dauer-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Hauptstraße 121
89233 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 85 07 87 10 0
Email: info@drei-taubenschlaege.de
www.drei-taubenschlaege.de

Ulm

Hospiz Ulm
Stationäres Hospiz für die Region Ulm/Neu-Ulm
Hospiz Ulm e.V.
Lichtensteinstr. 14/2
89075 Ulm
Telefon: 07 31 / 50 97 33 – 0
Aufnahmeformulare unter
Email: kontakt@hospiz-ulm.de
www.hospiz-ulm.de
www.ulmer-hospiz-akademie.de

Angebote:

  • Palliative und psychoonkologische Beratung für Kranke und Angehörige
  • Sterbebegleitung zuhause und inEinrichtungen
  • Beratung und Begleitung für Trauernde
  • Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung